Terminvereinbarung

Ombudsstelle des Luisenkrankenhauses

Ihre Rückmeldungen helfen uns, noch besser auf die Wünsche, Anregungen oder auch Kritik unserer Patienten einzugehen. Unser Beschwerdemanagement im Luisenkrankenhaus ist offen für Ihre Anregungen, Lob oder auch konstruktive Kritik.
Die Ombudsstelle ist ein von der Luisenkrankenhaus GmbH & Co. KG unabhängige, nicht dessen Weisungen unterliegende Funktion und wird von einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei ausgeführt.

Eine Ombudsstelle ist richtig und wichtig. Sie hilft dem Unternehmen, seinen Mitarbeitern und unternehmensexternen Dritten wie Zulieferern, Kunden oder Patienten frühzeitig zu agieren, wenn rechtliche Probleme aufkommen könnten. Ob und wie das der Fall ist, müssen das Unternehmen oder die persönlichen Mitteilungsgeber nicht selbst entscheiden. Diese Verantwortung übernimmt die Ombudsstelle.

Teilen Sie alle Sachverhalte mit, die Ihnen als rechtlich auffällig, ungewöhnlich oder sonst „komisch“ erscheinen. Ihre Rechte sind bei uns geschützt. Das gilt sowohl gegenüber staatlichen Behörden als auch gegenüber dem Unternehmen selbst. Helfen Sie uns als Helfern des Unternehmens.


  • Wer ist die Ombudsstelle?
  • Wer kann sich an die Ombudsstelle wenden?
  • Warum Hinweisgeber nichts zu befürchten haben
  • Wie kontaktiere ich die Ombudsstelle?
  • Ich nehme Kontakt mit der Ombudsstelle auf, was dann?
Wer ist die Ombudsstelle?

Die Anwälte der Kanzlei Plan A stehen Ihnen gerne und verlässlich als Ombudspersonen zur Seite. Als Vertrauensanwälte sind sie Teil unseres Compliance-Management-Systems. Sie empfangen Hinweise über eventuelle Missstände, Auffälligkeiten oder Fehler aus dem Unternehmensbereich und bewerten diese. Die Rechtsanwälte von Plan A – Kanzlei für Strafrecht arbeiten in allen medizinrechtlichen Fragen mit der Kanzlei medlegal zusammen. Für das Unternehmen sind Hinweise auf Missstände eine wichtige Quelle zur Verbesserung von Art, Umgang und Strukturen. Hinweisgeber sind daher durch die Kanzlei Plan A besonders geschützt.

Wer kann sich an die Ombudsstelle wenden?

Jede und jeder – ob Mitarbeiterin oder Mitarbeiter, ob Patientin oder Angehörige – kann sich an diese Stelle wenden, wenn es Hinweise und Verdachtsmomente gibt, dass im Luisenkrankenhaus etwas nicht regulär läuft, es also Unregelmäßigkeiten gibt. Die Unternehmenskultur des Luisenkrankenhauses sollte so weit von gegenseitigem Vertrauen geprägt sein, dass Unregelmäßigkeiten zunächst der oder dem Vorgesetzten mitgeteilt werden. Ist dies nach eigener Abwägung „keine gute Idee“, so steht die Ombudsstelle als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Ombudsstelle soll insbesondere dann genutzt werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt derartige Hinweise anonym und neutral weiterzugeben oder Sanktionen befürchtet werden. Mit der Einrichtung der Ombudsstelle möchte das Luisenkrankenhaus einen weiteren Mechanismus zur Sicherung und Wahrung regulärer und korrekter Abläufe etablieren.

Die Ombudsstelle ist auch dann Ansprechpartner, wenn man selbst von einer Unregelmäßigkeit betroffen ist oder sie sogar ausgelöst hat. Speziell um die Belange unserer Patientinnen und Patienten kümmert sich die Patientenfürsprecherin. Allgemeine Beschwerden sollten aber an das Beschwerdemanagement gerichtet werden.

Warum Hinweisgeber nichts zu befürchten haben

Die Rechtsanwälte von Plan A unterliegen als Ombudsanwälte den gesetzlichen und berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Das gilt im Verhältnis zu dem Unternehmen, aber auch zu dem Hinweisgeber. Mit beiden kommt ein Mandatsverhältnis zustande, wobei dem Hinweisgeber keinerlei Kosten entstehen.
Grundlage ist ein Vertrag der Kanzlei Plan A mit dem Luisenkrankenhaus. Dieses gestattet ausdrücklich das Entstehen eines Mandates mit dem Hinweisgeber. Die Vertragsparteien gehen dabei davon aus, dass aufgrund der Eigenart der Ombudsfunktion eine Doppelmandatierung möglich ist und angesichts des vorrangigen Interesses an Informationen eine Interessenkollision nicht vorliegt.

Das Luisenkrankenhaus erkennt das Geheimhaltungsinteresse der meldenden Person als Teil der eigenen Mandatsbeziehung schon jetzt umfassend an. Es verzichtet auf zivilrechtliche Herausgabeansprüche hinsichtlich Arbeitsergebnissen aus dem Kontakt zwischen Plan A und dem Hinweisgeber. Eine Ausnahme besteht bei mitgeteilten Straftaten im Sinne von § 138 StGB sowie für den Fall, dass der Hinweisgeber nachweislich bewusst unwahre Tatsachen gegenüber Plan A behauptet hat.

Wie kontaktiere ich die Ombudsstelle?

Eine Kontaktaufnahme zu den Vertrauensanwälten von Plan A erfolgt:

Eine kurze Reaktionszeit ist für die Ombudsstelle ebenso selbstverständlich wie der Schutz der Daten des Hinweisgebers. Dieser bleibt auf Wunsch gegenüber dem Luisenkrankenhaus und Dritten anonym, soweit das nach aktueller Gesetzeslage und Rechtsprechung möglich ist. Die erhaltenen Informationen bereiten die Rechtsanwälte von Plan A fachkundig auf, werten sie aus und teilen sie dem Luisenkrankenhaus zur weiteren Entscheidung mit.

Ich nehme Kontakt mit der Ombudsstelle auf, was dann?

Der Ablauf im Einzelnen:

(1) Plan A nimmt Hinweise auf, die unkorrekte Geschäftspraktiken (Compliance-Verstöße) im Luisenkrankenhaus betreffen. Hinweisgeber können sowohl Unternehmensangehörige als auch Dritte sein. Dem Hinweisgeber entstehen durch die Inanspruchnahme von Plan A keine Kosten.

(2) Plan A prüft die eingegangenen Hinweise unverzüglich auf Schlüssigkeit und Plausibilität und nimmt eine rechtliche Vorbewertung vor. Der Erhalt eines Hinweises wird dem Luisenkrankenhaus unverzüglich angezeigt. Der Hinweisgeber bleibt dabei soweit wie möglich anonym. Plan A darf nur dann und nur in dem Umfang Informationen weitergeben, wie der Hinweisgeber es ausdrücklich erlaubt.

(3) Gemeinsam mit dem Unternehmen veranlasst Plan A die Untersuchung des durch den Hinweisgeber mitgeteilten und durch Plan A aufgearbeiteten Sachverhalts durch geeignete Stellen im Unternehmen oder durch Fachkräfte außerhalb des Unternehmens. Die Untersuchungen dürfen nicht das Ziel haben, die Identität des Hinweisgebers zu erforschen oder auszuforschen.

(4) Plan A steht dem Hinweisgeber für die Entgegennahme weiterer Informationen zur Verfügung. Auch Rückfragen sind möglich, sofern diese die weitere Sachverhaltsaufklärung voranbringen.

(5) Plan A unterrichtet im Rahmen des rechtlich, insbesondere datenschutzrechtlich Möglichen den Hinweisgeber über das Ergebnis der Untersuchung und die getroffenen Maßnahmen.

(6) Plan A berichtet dem Unternehmen quartalsmäßig alle Anfragen und ergriffenen Schritte.

(7) Plan A gibt halbjährlich der Belegschaft des Unternehmens einen Überblick zu den ergriffenen Schritten und Maßnahmen. Insofern Rechtsverstöße in Rede stehen, wir das entsprechend normgemäße Verhalten besprochen und gezielt geschult. Rückfragen sind willkommen.



Kontakt zur Ombudsstelle

Eine Kontaktaufnahme zu den Vertrauensanwälten von Plan A erfolgt:

Per Telefon: 0211 / 54 28 24 0
Per E-Mail: ombudsstelle.luisenkrankenhaus@kanzlei-plan-a.de



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